Willkommen auf der Website des Patentjägervereins Appenzell A. Rh.

 



Mitgliedschaft

Der Patentjägerverein AR kennt Aktiv- und Passivmitglieder.
Wer im Kanton Appenzell Ausserrhoden jagdberechtigt ist, kann Aktivmitglied des Vereins werden. Das bedeutet, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber um die Aktivmitgliedschaft die Bedingungen zur Erteilung des Ausserrhodischen Jagdpatentes (siehe Art. 15 Jagdgesetz AR) erfüllen muss.

Wer ein Jagdpatent (Hoch- und/oder Niederjagd) erwerben will, muss Aktivmitglied des Patentjägervereins AR sein.

Wer dem Verein nahe steht, kann Passivmitglied werden. Passivmitglieder sind zur Teilnahme an Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins berechtigt, sie besitzen jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.

Wer Mitglied des Patentjägervereins AR werden möchte, muss das Beitrittsgesuch ausfüllen und dem Kassier zusenden. Die Mitgliedschaft wird nach Rücksprache mit der kantonalen Jagdverwaltung erteilt.

Hier können Sie das Aufnahmegesuch herunterladen: