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Kontakt & Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Hochjagdverein bedingt gleichzeitige Mitgliedschaft im Patentjägerverein AR. Die Aktivmitgliedschaft setzt voraus, dass die bewerbende Person die Voraussetzungen zum Bezug eines Hochjagdpatentes im Kanton Appenzell AR erfüllt (Art. 13 kJSG und Art. 2 kJSG). Anträge auf Aufnahme in den Hochjagdverein sind bis Ende Februar eines Jahres zu stellen (Art. 15 der Vereinsstatuten).
Anfrage Hochjagd
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