top of page

Kontakt & Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Hochjagdverein bedingt gleichzeitige Mitgliedschaft im Patentjägerverein AR. Die Aktivmitgliedschaft setzt voraus, dass die bewerbende Person die Voraussetzungen zum Bezug eines Hochjagdpatentes im Kanton Appenzell AR erfüllt (Art. 13 kJSG und Art. 2 kJSG). Anträge auf Aufnahme in den Hochjagdverein sind bis Ende Februar eines Jahres zu stellen (Art. 15 der Vereinsstatuten). 

Anfrage Hochjagd

Kontakt

Kohlhalden 18

9042 Speicher 

© Patentjägerverein Appenzell Ausserrhoden 2026

bottom of page