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Jägerausbildung
Unter
Beilage eines Zentralstrafregisterauszuges
können sich Personen, die das 17. Altersjahr erreicht haben,
zur Prüfung anmelden.
Die Ausbildung dauert rund 14 Monate und steht
unter der Leitung des Ausbildungsbeauftragten des Appenzell A. Rh.
Patentjägervereins.
1. Prüfungsteil
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Waffen- und Munitionskenntnisse |
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Waffenhandhabung |
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Schiessen (Kugel- und Schrotprogramm) |
2. Prüfungsteil
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Jagdgesetzgebung |
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Wild- und Vogelkunde |
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Hege |
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Jagdausübung und Jägerbräuche |
Kosten
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Prüfung in allen Fächern Fr. 250.-- |
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Teilprüfung Fr. 200.-- |
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Nachprüfung Fr. 150.-- |
Patentarten
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Hochjagdpatente (Gams- und Rotwild) |
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Niederjagdpatente (Rehwild, Fuchs, Dachs,
usw.) |
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Bewilligungen für Jagdgäste |
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Sonderbewilligungen (z.B. Raubwildjagd) |
Das Jagdjahr dauert vom 1. April - 31. März.
Gesuche
für Hoch- und Niederjagdpatente
sind jeweils bis zum 10. April bei der Jagdverwaltung, Rathaus,
Postfach, 9043 Trogen
einzureichen.
Gesuche für Gästebewilligungen
sind 4 Tage vor dem Jagdtermin an dieselbe Adresse zu richten.
Der Patentjägerverein führt in der Regel alle 3 Jahre einen
Ausbildungdkurs durch.
Die Ausbildung dauert ca. 14. Monate und besteht aus 2. Teilen zur Vorbereitung
auf die
beiden Prüfungsteile, sowie praktische Ausbildung zum weidgerechten Jäger.
Die Ausbildunglehrgänge sind kostenpflichtig.
Interessenten können sich auf die Ausschreibung der Kant. Jagdverwaltung
anmelden.
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