Jagdberechtigung
Dem
Kanton steht im Rahmen des Bundesrechts
das Jagdregal und das Verfügungsrecht über wildlebende Säugetiere
und Vögel zu.
Der Kanton regelt und plant die
Jagd. Er sorgt für
eine angemessene Nutzung der Wildbestände unter Berücksichtigung
der Interessen des Waldes, der Natur und Tierschutzes sowie
der Landwirtschaft.
Die Jagd in unserem Kanton wird
nach dem Patentsystem ausgeübt.
Mit dem Vollzug der Jagdgesetzgebung ist das Departement
Sicherheit und Justiz beauftragt.
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Handlungsfähigkeit |
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Schweizer Bürgerrecht oder
Niederlassungsbewilligung |
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Wohnsitz in der Schweiz, exkl. Jagdgäste |
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Anerkannter Fähigkeitsausweis |
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Aktive Mitgliedschaft in einer anerkannten
Jagdorganisation |
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Gewähr für weigerechtes
Verhalten |
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